Informationen zur KV-Wahl

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Stimm für Kirche! Wähle „8 aus 14“! Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.

Alle Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wählen im Oktober ihren Vorstand neu. In unserer Gemeinde stellen sich 14 Männer und Frauen zur Wahl. 

Wen kann ich wählen?

Sie haben die freie Wahl und können bis zu acht Stimmen abgeben, aber für jede Person nur eine! 

Wo kann ich wählen?

Im Kirchenzentrum, Glonner Str. 19b, 85640 Putzbrunn (8:45 - 10 Uhr) oder im Gemeindehaus, Waldperlacher Str. 48, 81739 München (10 - 13 Uhr). Bitte bringen Sie Ihren Wahlausweis mit.

Geht auch Briefwahl?

Sie bekommen automatisch Briefwahlunterlagen zugeschickt und können per Brief wählen. Beachten Sie bitte die Anleitung und sorgen Sie dafür, dass der Brief rechtzeitig im Briefkasten des Pfarramts landet (Waldperlacher Str. 46, 81739 München). Wir leeren den Kasten noch einmal am Sonntag, 20.10., um 13 Uhr.

Putzbrunn ist ein „qualifizierter Stimmbezirk“.

Im neuen KV sind zwei Sitze für Putzbrunner Kandidierende reserviert. Drei Personen bewerben sich um diese Plätze: Sabine Steffen, Birgit Doblhofer und Roderick Müller. Die zwei mit den meisten Stimmen sind gewählt. Aber auch die dritte Person könnte dabei sein, wenn sie mehr Stimmen als andere Kandidierende bekommt.

Wann und wo kann ich die Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen?

Sie stellen sich am Sonntag, 29.9., nach dem Gottesdienst in der Jubilatekirche der Gemeinde vor.

Wie erfahre ich das Wahlergebnis?

Nach Auszählung der Stimmen werden wir es am Nachmittag des 20.10. bekanntgeben, auch in den Schaukästen unserer Kirchenzentren und auf der homepage. In den Gottesdiensten der Folgesonntage werden die Mitglieder des neuen Kirchenvorstands abgekündigt.

Ab wann ist der neue KV im Amt?

Am 12. November treffen sich die acht Gewählten mit den Pfarrern und berufen zwei weitere Kandidierende in den KV. Aber auch die anderen Personen sind herzlich eingeladen, als beratende Mitglieder im neuen KV mitzuarbeiten. Am Sonntag, 1.12. (1. Advent), wird der neue Kirchenvorstand im Gottesdienst eingeführt und gesegnet. Der alte Kirchenvorstand wird dann mit Dank und Segen von seinen Aufgaben entbunden.

 

Die 4. Kanzelabkündigung: